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Wer keine Symptome hat, kann sich ab 1. August fast frei bewegen, auch wenn ein Test positiv ist. Einige Einschränkungen gelten trotzdem.
Ab einem positiven Antigen-Test (Nasenabstrich, auch zu Hause). Wenn ein nachfolgender PCR-Test negativist, gibt es keine Einschränkungen mehr. Freitesten ist nach 5 Tagen möglich.
muss getragen werden. Ausnahme: im Freien bei 2 Meter Abstand zu anderen Menschen
Arbeiten ist möglich, wenn
Ausnahmen gibt es für Risikogruppen (arbeiten nur bei geeigneten Schutzvorrichtungen) undvulnerable Settings wie Krankenhäuser u. ä. (FFP2-Maske ist Pflicht)
Besuch von Freizeiteinrichtungen mit FFP2-Maske ist erlaubt. Konsumation ist verboten!Also: Plaudern ja, Essen und Trinken nein
für Krankenhäuser, Pflegeheime, Horte, Kindergärten, Volksschulen u. ä.(Ausnahme nur für Mitarbeiter*innen)
Dieses Infoblatt dient zur Information der Bevölkerung und wird regelmäßig aktualisiert. Es erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und ist nicht rechtsverbindlich.
Quellen: Sozialministerium, WKOStand: 28.07.2022www.sozialministerium.at/Informationen-zum-Coronavirus/Coronavirus---Aktuelle-Maßnahmen.html
Zivilschutz Aktuell 20220801 (831 KB) - .PDF
01.08.2022