NÖ Strompreisrabattgesetz (NÖ SPRG), Änderung

Aushängezeitraum: 26.07.2022

Die Direktion des Landtages von Niederösterreich teilt mit, dass der Landtag von Niederösterreich in der Sitzung am 25. Juli 2022 folgenden Gesetzesbeschluss gefasst hat, der dem Einspruchsverfahren gemäß Art. 27 Abs. 1 NÖ Landesverfassung 1979 zu unterziehen ist:

NÖ Strompreisrabattgesetz (NÖ SPRG), Änderung

https://noe-landtag.gv.at/gegenstaende/XIX/XIX-2222

Die sechswöchige Frist für einen allfälligen Einspruch beginnt gemäß Art. 27 Abs. 1 der NÖ Landesverfassung 1979 mit dem Tag der Fassung des Gesetzesbeschlusses durch den Landtag zu laufen und endet mit 5. September 2022.
Die Bezirksverwaltungsbehörden werden ersucht, den Text des Gesetzesbeschlusses bis zum letzten Tag der Einspruchsfrist zur öffentlichen Einsicht während der Amtsstunden aufzulegen und die Auflage an der Amtstafel kundzumachen.
Die Gemeinden haben den Titel und das Datum des Gesetzesbeschlusses bis zum letzten Tag der Einspruchsfrist an der Amtstafel kundzumachen und darauf hinzuweisen, dass der Wortlaut des Gesetzesbeschlusses bei der Bezirkshauptmannschaft zur öffentlichen Einsicht aufliegt.
Auf die Möglichkeit, den Gesetzesbeschluss im Internet unter dem angegebenen Link abzurufen, wird hingewiesen.

St. Pölten, am 25. Juli 2022
Der Landtagsdirektor:
Mag. Thomas Obernosterer

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