Zivilschutzinfo: Ende der Quarantäneregeln


Wer keine Symptome hat, kann sich ab 1. August fast frei bewegen, auch wenn ein Test positiv ist. Einige Einschränkungen gelten trotzdem.

Ab wann und wie lange gelten die Einschränkungen?

Ab einem positiven Antigen-Test (Nasenabstrich, auch zu Hause). Wenn ein nachfolgender PCR-Test negativ
ist, gibt es keine Einschränkungen mehr. Freitesten ist nach 5 Tagen möglich.

Was gilt?

FFP2-Maske:

muss getragen werden. Ausnahme: im Freien bei 2 Meter Abstand zu anderen Menschen

Arbeit:

Arbeiten ist möglich, wenn

  • FFP2-Maske getragen wird
  • nur Infizierte zusammentreffen

Ausnahmen gibt es für Risikogruppen (arbeiten nur bei geeigneten Schutzvorrichtungen) und
vulnerable Settings wie Krankenhäuser u. ä. (FFP2-Maske ist Pflicht)

Freizeit:

Besuch von Freizeiteinrichtungen mit FFP2-Maske ist erlaubt. Konsumation ist verboten!
Also: Plaudern ja, Essen und Trinken nein

Betretungsverbot:

für Krankenhäuser, Pflegeheime, Horte, Kindergärten, Volksschulen u. ä.
(Ausnahme nur für Mitarbeiter*innen)


Weitere Regelungen:

  • die telefonische Krankmeldung ist wieder möglich
  • die Riskikogruppen-Verordnung gilt wieder (Dienstfreistellung von Risikogruppen)


Dieses Infoblatt dient zur Information der Bevölkerung und wird regelmäßig aktualisiert. Es erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und ist nicht rechtsverbindlich.

Quellen: Sozialministerium, WKO
Stand: 28.07.2022
www.sozialministerium.at/Informationen-zum-Coronavirus/Coronavirus---Aktuelle-Maßnahmen.html

NÖ Zivilschutz

Zivilschutz Aktuell 20220801 (831 KB) - .PDF

01.08.2022