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Der Gemeinderat der Marktgemeinde Krummnußbaum hat am 29. April 2011 auf Grund des NÖ. Bestattungsgesetzes 2007, LGBl. 9480, in der derzeit geltenden Fassung, folgende Friedhofsgebührenordnung beschlossen:
§ 1 Arten der Friedhofsgebühren
Für die Benützung des Gemeindefriedhofes werden eingehoben:
§ 2 Höhe der Grabstellengebühren
Die Grabstellengebühren für die Überlassung des Benützungsrechtes auf 10 Jahre bzw. auf 30 Jahre erstmalig bei Grüften mit der Möglichkeit der Erneuerung wie bei den übrigen Grabstellen betragen für:
§ 3 Verlängerungsgebühren:
(1) Für Erdgrabstellen und Urnengrabstellen wird die Verlängerungsgebühr (für die weitere Verlängerung des Benützungsrechtes auf jeweils 10 Jahre) mit dem gleichen Betrag festgesetzt, der für solche Gräber als Grabstellengebühr zu entrichten ist.
(2) Für gemauerte Grabstellen wird die Verlängerungsgebühr (für die weitere Verlängerung des Benützungsrechtes auf jeweils 10 Jahre) mit einem Drittel des Betrages festgesetzt, der für solche Gräber als Grabstellengebühr zu entrichten ist.
§ 4 Beerdigungsgebühren
Die Beerdigungsgebühr (für das Öffnen und Schließen der Grabstelle und die Bereitstellung des Versenkungsapparates) beträgt bei
a) Erdgrabstellen 360,00 €
b) Kindergräbern 72,67 €
c) Urnengräbern 58,14 €
d) Urnennischen 58,14 €
e) Grüften 145,35 €
f) blinden Grüften 312,49 €
§ 5 Enterdigungsgebühren
Die Enterdigungsgebühr für die Enterdigung einer Leiche beträgt das Zweieinviertelfache der jeweiligen Beerdigungsgebühr.
§ 6 Gebühren für die Benützung der Aufbahrungskapelle bzw. der Leichenkammer
Die Gebühr für die Benützung der Aufbahrungskapelle bzw. Leichekammer (Kühlanlage) beträgtfür jeden angefangenen Tag
gültig ab 1.1.2023