Feuerlöscher müssen alle 2 Jahre auf ihre Funktionstüchtigkeit überprüft werden
Alle zwei Jahre müssen Feuerlöscher gemäß den gesetzlichen Vorschriften überprüft werden, um ihre Funktionstüchtigkeit sicherzustellen. Eine regelmäßige Wartung ist entscheidend, um im Ernstfall bestmöglich geschützt zu sein. Das Datum, wann die nächste Überprüfung fällig ist, kann der Prüfplakette am Feuerlöscher entnommen werden.
Abgabe mit Beschriftung (Name des Feuerlöschers und Name des Eigentümers) ist ab 7.30 Uhr möglich.
Abholung bis 12 Uhr.