Nutzen Sie den Winter zur strategischen Planung Ihrer Photovoltaikanlage

Photovoltaik

Gemäß § 17 der Niederösterreichischen Bauordnung (NÖBO) sind Photovoltaikanlagen (bis zu 1 Megawatt) und Batteriespeicher auf Bauland bewilligungs-, anzeige- und meldefrei, sofern sie nicht § 15 unterliegen. Das bedeutet, dass Grundeigentümer ihre eigene Photovoltaikanlage ohne Gemeindebenachrichtigung errichten können. Jedoch ist Vorsicht geboten, denn die Bauordnung überlässt die Verantwortung für Statik, Installation und Brandschutz den Eigentümern.

Die Bauherren müssen eigenverantwortlich für ausreichende Statik (Eigengewicht, Wind- und Schneelasten) sowie ordnungsgemäße Installation und Brandschutzmaßnahmen sorgen. Insbesondere bei Batteriespeichern gelten die Bestimmungen der OIB-Richtlinie 2 "Brandschutz" der BTV 2014, die Anforderungen an Räume mit erhöhter Brandgefahr festlegt.

Die technischen Anforderungen (wie EI2 30-C, A2) können für Laien verwirrend sein, daher wird dringend empfohlen, professionelle Hilfe von Elektrotechnikern und Baumeistern in Anspruch zu nehmen. Ein Rauchwarnmelder allein ist in den meisten Fällen nicht ausreichend!

In Gemeinden mit Bebauungsplan können bestimmte Vorhaben der Anzeigepflicht unterliegen, z. B. in Schutzzonen und Altortgebieten gemäß NÖBO §15 Zi. 3.

Generell gilt: Bei baulichen Änderungen für die Photovoltaikanlage oder den Stromspeicher ist eine separate Baubewilligung erforderlich. Der Leitfaden des Landes Niederösterreich für Photovoltaikanlagen bietet detaillierte Informationen und kann auf der Website des Landes heruntergeladen werden.

Das örtliche Bauamt steht gerne für Fragen zur Verfügung.

Bmstr. Ing. Markus Kirchberger


Wichtige Informationen finden Sie im Infoblatt PV-Anlagen:

Infoblatt PV-Anlagen (281 KB) - .PDF

29.11.2023