gemeindeeigene Gewerbeförderung

Richtlinien für die gemeindeeigene Förderung für die Errichtung neuer oder Erweiterung gewerblicher Betriebe (Beschluss vom 20.11.2007)

Gefördert werden Gewerbebetriebe:

wenn

  1. größere Betriebsflächen angemietet oder gekauft werden müssen und freie Geschäftsflächen belebt werden.
  2. neue Arbeitsplätze geschaffen werden
  3. der Betrieb die Nahversorgung sichert

Nicht gefördert werden:

Beratungsdienste, Warenpräsentatoren, Versicherungsvertreter u.ä.

Ansuchen sind an den Gemeinderat zu richten.