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Die NÖ Landesregierung hat auf Initiative von Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner und Landesrätin Christiane Teschl-Hofmeister beschlossen, sozial bedürftigen Niederösterreicherinnen und Niederösterreichern einen einmaligen Heizkostenzuschuss für die Heizperiode 2019/2020 in Höhe von € 135,00 zu gewähren. Der Heizkostenzuschuss kann auf dem Gemeindeamt des Hauptwohnsitzes bis 30. März 2020 beantragt werden. Antragsformular und Richtlinien und Erläuterungen zu den Richtlinien sind im Internet unter der Adresse http://www.noe.gv.at/noe/SeniorInnen/Foerd_Heizkostenzuschuss.html
abrufbar.