Wahlkarte für GR - Wahl 2025 beantragen

Achtung: dieser Eintrag ist nicht mehr aktuell!

Wahlinformation

VERWENDEN SIE BITTE FÜR DIE WAHLKARTENANTRÄGE DIESE AMTLICHE WAHLINFORMATION! – SIE ERLEICHTERN UNS WESENTLICH DIE ARBEIT! copyright Marktgemeinde Krummnußbaum

Ab sofort können Wahlkarten für die Gemeinderatswahl am 26.01.2025 unter folgendem Link beantragt werden:

https://www.meinewahlkarte.at/31517/wahl







Am 26. Jänner 2025 wird der Gemeinderat neu gewählt. Unsere „Amtliche Wahlinformation“ erleichtert das gesamte Prozedere der Abwicklung – für Sie und für die Gemeinde.

Werden Sie am Wahltag nicht in Ihrem Wahllokal wählen können, dann wird die frühzeitige Beantragung einer Wahlkarte für die Briefwahl empfohlen. Zur Beantragung einer Wahlkarte stehen drei Möglichkeiten zur Verfügung: Persönlich im Gemeindeamt, schriftlich mit der beiliegenden personalisierten Anforderungskarte mit Rücksendekuvert oder elektronisch im Internet. Mit dem personalisierten Code auf der „Amtlichen Wahlinformation“, Ablichtung eines amtlichen Lichtbildausweises, Eingabe der Reisepassnummer oder mitttels digitaler Signatur kann rund um die Uhr unter www.meinewahlkarte.at eine Wahlkarte beantragt werden.


Unsere Tipps: Die Wahlkarte sollte möglichst frühzeitig beantragt werden, um eine zeitgerechte Zustellung zu ermöglichen. Wahlkarten können nicht per Telefon beantragt werden! Der letztmögliche Zeitpunkt für schriftliche und Online-Anträge ist Mittwoch, der 22. Jänner 2025, 24:00 Uhr bzw. wenn eine Abholung durch den Antragsteller oder einen Bevollmächtigten gewährleistet ist, können schriftliche Anträge bis Freitag, den 24. Jänner 2025, 12:00 Uhr erfolgen. Eine Persönliche Antragsstellung ist ebenso bis Freitag, den 24. Jänner 2025, 12:00 Uhr möglich.


Die Zustellung der Wahlkarte erfolgt frühestens ab Anfang Jänner 2024 eingeschrieben an Ihre angegebene Adresse.



Wählen mit Wahlkarten:


Vor dem Wahltag:

· Per Briefwahl, die Wahlkarte muss bis spätestens 26. Jänner 2025 um 6:30 Uhr bei der Gemeinde einlangen


Am Wahltag:

· Durch persönliche Stimmabgabe in jedem Sprengel Ihrer Gemeinde.

· Während der Öffnungszeiten kann die unterfertigte Briefwahlkarte in Ihrem Wahllokal abgegeben oder durch Boten überbracht werden.

· Beim Besuch der besonderen („fliegenden“) Wahlbehörde (nur innerhalb des Gemeindegebietes möglich)

    


11.11.2024