Vorgehensweise bei einem Abbruchbescheid

Information des Bauamtes

Wird auf einem Grundstück ein Bauwerk ohne die erforderliche Baugenehmigung errichtet und wird dies der Baubehörde bekannt, ist diese verpflichtet, entsprechende Maßnahmen einzuleiten. Die Bauordnung sieht in solchen Fällen das Einleiten eines Verfahrens vor.

Ein solches Verfahren ist jedoch zeitaufwendig: Vom Erlass des Abbruchbescheides bis zur tatsächlichen Vollstreckung können mehrere Jahre vergehen.

Nach Zustellung des Abbruchbescheides hat der Eigentümer des Grundstücks die Möglichkeit, eine nachträgliche Genehmigung zu beantragen oder den Rückbau eigenständig vorzunehmen.

Ein Abbruchverfahren umfasst die Beteiligung mehrerer Behörden. Neben der Gemeinde, die als Baubehörde und Baupolizei agiert, sind auch der Landesverwaltungsgerichtshof und die zuständige Bezirkshauptmannschaft involviert.

Erfolgt der Rückbau nicht selbstständig durch den Eigentümer, muss die Bezirkshauptmannschaft im letzten Schritt ein Unternehmen zur Durchführung des Abbruchbescheides beauftragen.

Die niederösterreichische Bauordnung ist ein Landesgesetz, das für alle verbindlich ist und von der Baubehörde konsequent umzusetzen ist. Es dürfen keine Ausnahmen gemacht werden, da diese Regelungen sowohl dem Einhalten von Bauvorschriften als auch dem Schutz der Nachbarschaft dienen.

Leider sehen sich die Gemeinden immer wieder gezwungen, Abbruchbescheide zu erlassen, um die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben sicherzustellen.

Bei Fragen zur Genehmigungspflicht von Bauvorhaben steht Ihnen das Bauamt gerne beratend zur Seite.

 

04.11.2024