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Im Zuge der Finanzausgleichsverhandlungen wurde die wichtige Verbesserung für Patient*innen vereinbart, dass Wahlärzt*innen bezahlte Rechnungen direkt beim Krankenversicherungsträger einreichen. Die Verpflichtung von Wahlärzt*innen zur Nutzung von WAH-Online gilt per Gesetz ab 1. Juli 2024. Eine Änderung kann nur durch den Gesetzgeber erfolgen.
Die Ärztekammer hat ihre Mitglieder offensichtlich nicht rechtzeitig über diese gesetzliche Vorgabe informiert und unterstellt der ÖGK nun Falschinformation.
Dies weisen wir aufs Schärfste zurück und fordern die Ärztekammer auf, ihren Verpflichtungen nachzukommen.
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23.05.2024