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Die NÖ Landesregierung hat auf Initiative von Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner und Landesrätin Christiane Teschl-Hofmeister beschlossen, sozial bedürftigen Niederösterreicherinnen und Niederösterreichern einen einmaligen Heizkostenzuschuss für die Heizperiode 2020/2021 in Höhe von € 140,00 zu gewähren.
Der Heizkostenzuschuss ist beim zuständigen Gemeindeamt am Hauptwohnsitz der Betroffenen zu beantragen und zu prüfen. Die Auszahlung erfolgt direkt durch das Amt der NÖ Landesregierung.
Antragsformular und Richtlinien und Erläuterungen zu den Richtlinien sind im Internet unter der Adresse http://www.noe.gv.at/noe/SeniorInnen/Foerd_Heizkostenzuschuss.html abrufbar.
Antrag Heizkostenzuschuss 2020/21 (119 KB) - .PDF
03.12.2020