Haussammlung im Auftrag des Gehörlosenverbandes NÖ bis 30.4.2017

Achtung: dieser Eintrag ist nicht mehr aktuell!

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Der Gehörlosenverband NÖ hat die Bewilligung des Landes in der Zeit von 1. Februar bis 30. April 2017 eine Haussammlung durchzuführen.

Da bekannt ist, dass leider auch immer wieder Betrüger die Situation ausnützen und ohne Berechtigung von Haus zu Haus gehen, sind hier ein paar Punkte zusammengefasst anhand derer man überprüfen kann, ob ein Sammler im Namen des Gehörlosenbverbandes unterwegs ist.

 

Die Sammler des Gehörlosenverbandes NÖ haben:

  • einen eigenen Lichtbildausweis – ausgestellt vom Verband
  • eigene Sammellisten mit Lochprägung, und der Kennzahl der Sammelbewilligung
  • ein Informationsblatt mit Kontakt des Verbandes, dort kann man jederzeit anrufen um bei auftretenden Fragen, genauere Information zu erhalten.
  • eine Kopie der Sammelbewilligung
  • man erhält eine Spendenbestätigung, die man Steuerlich absetzen kann, da wir als Gehörlosenverband auf der Liste der begünstigten Spendenempfänger des BMF stehen

Information Haussammlung (143 KB) - .PDF

08.03.2017