Gemeindeeigene ÖKÖ-Förderung

Gemeindeeigene ÖKO-Förderung

Förderbare Maßnahme: Dämmung der obersten Geschoßdecke, des Daches bzw. Dachschräge

Förderhöhe:
für Dämmung 10 -20 cm / 100 €
für Dämmung mehr als 20 cm / 300 €

Förderrichtlinien:

  1. Das zu fördernde Objekt (Ein- oder Zweifamilienhaus) muss im Gemeindegebiet von Krummnußbaum errichtet sein und muss Wohnzwecken (keine Nebengebäude) dienen. Die zu dämmende Decke muss ebenfalls Wohnräume betreffen.
  2. Für das zu fördernde Wohngebäude muss bis 31.12.2004 die Baubewilligung erteilt worden sein.
  3. Der Förderwerber muss den Hauptwohnsitz in Krummnußbaum errichtet haben.
  4. Die zu fördernde Dämmmaßnahme darf erst nach Antrag (am Gemeindeamt erhältlich) und Begutachtung eines Gemeindevertreters (Bgm., Gemeindesekretär, Umweltgemeinderat, GR des Umweltausschusses) sowie nach Bewilligung im GR aufgebracht werden. Die Auszahlung erfolgt nach den Dämmarbeiten und nach Begutachtung durch einen Gemeindevertreter. In berücksichtigungswürdigen Umständen kann der Bgm. einer vorzeitigen Anbringung der Dämmung zustimmen und die Bewilligung zur Förderung durch den GR nachholen.
  5. Der Förderwerber muss vor Auszahlung die kostenlose Energieberatung des Landes NÖ in Anspruch nehmen und eine Bestätigung darüber vorlegen.
  6. Es besteht kein Rechtsanspruch. Das jährliche Gesamtvolumen ist im Voranschlag der Gemeinde ersichtlich. Sollten die voranschlagten finanziellen Ressourcen aufgebraucht sein, wird die Förderung im folgenden Kalenderjahr berücksichtigt.