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Leider vermehren sich Beschwerden von GemeindebürgerInnen über Drohnen.
Daher haben wir hier einige Informationen für Sie zusammengestellt:
HINWEIS: Seit dem 1. Januar 2021 gilt auch in Österreich die neue EU Drohnenverordnung 2021. Diese neue EU Drohnenverordnung mit ihren Vorgaben und Bestimmungen gilt innerhalb aller EU-Staaten – somit auch für Österreich (also quasi auch als Drohnen-Gesetz in Österreich). Darüber hinaus wird die EU-Drohnenverordnung später voraussichtlich auch noch von den Ländern Schweiz, Norwegen und Island übernommen.
Da die EU Drohnenverordnung für Österreich wie auch für alle anderen EU-Länder gleich ist, werden wir diese nicht individuell für jedes Land beschreiben sondern gemeinsam für alle EU-Ländern behandeln und vorstellen:
Spezifisch für Österreich ist:
Die Registrierung für Drohnen-Piloten geschieht für die Österreicher / Bürger aus Österreich über die Plattform Dronespace.at/Registrierung von Austrocontrol.Die Registrierung gilt nur für 3 Jahre und muß dann erneuert werden. Die Registrierung kostet 31,20 Euro.Folgende Daten werden zur Registrierung benötigt: Name, Geburtsdatum, Anschrift, Mailadresse, Telefonnummer und die Nummer der Versicherungspolizze sowie eine Ausweiskopie.Das Mindestalter für die Registrierung (als Betreiber) ist 18 Jahre – das Mindestalter für den Piloten ist 16 Jahre.
Die erhaltene Registrierungsnummer muß auf der Drohne angebracht werden: EU Drohnenkennzeichen und Plakette für Österreich.
Durch das EU Drohnen Gesetz kommt kaum ein Drohnen Pilot um eine Drohnen Registrierung herum! Denn eine Registrierung des Drohnen Betreibers ist bereits beim Betrieb folgender unbemannter Luftfahrzeuge (uLFZ bzw. UAS) erforderlich:1. Beim Betrieb von Drohnen über 250 Gramm Abfluggewicht.2. Beim Betrieb von Drohnen unter 250 Gramm Abfluggewicht, wenn diese bei einem Aufprall eine Bewegungsenergie von über 80 Joule übertragen können. Dies gilt insbesondere für High-Speed-, Racing- und FPV Drohnen.3. Sowie beim Betrieb von Drohnen unter 250 Gramm Abfluggewicht, die mit einem Sensor personenbezogene Daten erfassen können.Sprich, beim Betrieb von Kamera-Drohnen muss sich der Drohnen Betreiber in jedem Fall registrieren lassen!Diese Regelung gilt auch für handelsübliche Mini Drohnen und FlyCams, wie z. B. DJI Mavic Mini, DJI Mini 2, DJI Mini 3 oder Maginon QC-90 GPS, etc. Hier noch mehr Infos zu FPV und Racing Drohnen, Gesetz und Versicherung.
on der Pflicht zur Drohnen Registrierung sind lediglich explizite Spielzeuge ausgenommen! Gemeint sind damit Drohnen, die unter die EU Spielzeugrichtlinie fallen. Und Diese gilt ausschließlich für Produkte, die für die Verwendung von Kindern unter 14 Jahren, sprich rein zum Spielen bestimmt und gestaltet sind. Aber Achtung: Sobald mit einem Sensor personenbezogene Daten erfasst werden können, bleibt eine Drohnen Registrierung Pflicht! Sprich, sobald eine Drohne eine Kamera mitführt, gilt sie mit Start der neuen EU Drohnenverordnung eben nicht mehr aus Spielzeug, sondern als UAS (Unmanned Aircraft System) bzw. als unbemanntes Luftfahrzeug (uLFZ).
Die häufigsten Drohnen-Missverständnisse | ÖAMTC (oeamtc.at)
https://airandmore.at/drohnen-gesetz-oesterreich/
https://www.oesterreich.gv.at/themen/reisen_und_freizeit/Drohnen/EU-Regelungen
https://www.onlinesicherheit.gv.at/Services/News/Drohnen-fliegen-in-Oesterreich.html
https://www.drohnen.de/18462/drohnen-gesetz-oesterreich/
Die Marktgemeinde Krummnußbaum ersucht alle, sich an die Regeln zu halten. So kann ein konfliktfreies Miteinander in unserer Gemeinde erreicht werden.
23.05.2024