Bundespräsidentenwahl 2016 - Wiederholung des 2. Wahlgangs

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Bundespräsidentenwahl in Österreich am 24. April 2016 Wahlkartenantrag von 28.02. bis 20.04.2016

  

Information zur Bundespräsidentenwahl 2016 - Wiederholung des 2. Wahlgangs

Datum: Sonntag, 4. Dezember 2016
Wahlzeit: 7.00 – 13.00
Wahllokal: Volksschule Krummnußbaum

Es werden wieder Wählerverständigungskarten ausgesendet. Es dürfen alle österreichischen Staatsbürgerinnen/österreichischen Staatsbürger, die am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sind, an der Wahl teilnehmen.

Beantragung von Wahlkarten

Wer am Tag der Wiederholungswahl voraussichtlich nicht wählen kann, hat Anspruch auf eine Wahlkarte. Diese muss mit einer Begründung beantragt werden. Gründe für die Beantragung einer Wahlkarte können etwa Ortsabwesenheit, gesundheitliche Gründe oder ein Auslandsaufenthalt (z.B. Urlaub) sein.
Die Wahlkarten für den 2. Wahlgang können ab sofort beantragt werden. Bei der Abholung ist jedoch die Wählerverständigungskarte oder ersatzweise ein Lichtbildausweis vorzulegen.
Bereits zugestellte Unterlagen (Wahlkarte, Wahlkuvert Stimmzettel) für die am 2. Oktober 2016 anberaumte Wahl haben keine Gültigkeit mehr und können von den Wählerinnen und Wählern vernichtet werden.
Auch bei der Wiederholungswahl gilt, dass Wahlkarten schriftlich bis zum vierten Tag vor dem Wahltag, mündlich bis zum zweiten Tag vor dem Wahltag (12.00 Uhr) beantragt werden können.
Die ausgefüllten Briefwahlkarten sind in die gelben Postkästen der Post einzuwerfen (bis spätestens Samstag  3.12.) oder bei der Bezirkshauptmannschaft spätestens am Wahltag bis 17 Uhr abzugeben.

Fliegende Wahlbehörde

Die "fliegende Wahlkommission", oder auch "besondere Wahlbehörde", besucht Wahlberechtigte auf Antrag direkt an dem Ort, an dem sie sich befinden. Sie besteht aus einer Vorsitzenden/einem Vorsitzenden und drei Beisitzerinnen/Beisitzern. Der Besuch der "fliegenden Wahlkommission" findet am Wahltag statt.

Voraussetzungen:

Wer das Wahllokal am Wahltag nicht erreichen kann, weil sie/er
•nicht gehfähig,
•nicht transportfähig
•oder bettlägerig

ist (aus Krankheits-, Alters- oder sonstigen Gründen), aber dennoch vor einer Wahlbehörde wählen möchte, kann beantragen, dass sie/er von einer "fliegenden Wahlkommission" (der besonderen Wahlbehörde) am Wahltag besucht wird. Dafür ist die Ausstellung einer Briefwahlkarte notwendig. Der Antrag auf den Besuch der „fliegenden Wahlbehörde“ muss schriftlich bis zum 30. November 2016 am Gemeindeamt einlangen.
Für transportfähige Personen wird auch gerne eine Abholung zum Wahllokal angeboten, bitte um vorherige Anmeldung.

Gibt es eine Hotline zur Wiederholungswahl?

Die Hotline des BMI zur Wahlwiederholung ist seit Ende August unter 0800 202220 (im Inland gebührenfrei) von Montag bis Freitag von 7.30 bis 17.00 Uhr erreichbar. Außerhalb der Betriebszeiten ist ein Tonbanddienst eingerichtet. Für Anrufe aus dem Ausland steht auch die Telefonnummer + 43-1-53126-2700 zur Verfügung.

 

 

 

Kundmachung (361 KB) - .PDF

10.11.2016