Verbrennen von Material im Freien

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Verbrennen im Freien ist generell verboten! Zur gesetzlichen Lage punkto „Verbrennen im Freien“ gibt es in der Bevölkerung oft Unklarheiten. Was man darf und was verboten ist, wurde im Bundesluftreinhaltegesetz 2011 neu geregelt. Neben dem Verbrennen von NICHTBIOGENEM Material (z.B. Kunststoff, Reifen Restmüll...) ist seither auch das Verbrennen von BIOGENEM (pflanzlichem) Material im Freien gänzlich verboten. Abgesehen von Strafen im vierstelligen Bereich, ist vor allem vor der entstehenden Schadstoffbelastung und deren Auswirkungen auf die Umwelt und alle Lebewesen zu warnen. Im Falle von gesetzwidrigen Feuerstätten ist die zuständige Bezirkshauptmannschaft dazu verpflichtet, das Feuer zu löschen - eventuell anfallende Kosten gehen zu Lasten des Verursachers. Ausnahmen: •Lager- und Grillfeuer •Brand- und Katastrophenschutzübungen •Räuchern von Obstbäumen •Schädlingsbefall •Abbrennen von Stoppelfeldern (nur für Wintergetreide und Raps, falls erforderlich) •Brauchtumsfeuer Als Brauchtumsfeuer gelten: Osterfeuer (in den Nächten von Karsamstag bis Ostermontag), Sonnwendfeuer (zwischen Freitag vor dem 21. Juni bzw. 21. Dezember und dem darauf folgenden Sonntag) Bitte vorher am Gemeindeamt anmelden! Die Abgabe von Strauchschnitt ist für Privatpersonen in den Altstoffsammelzentren gratis. Für Laub- und Grünschnitt wird pro 100 Liter 1 Euro verrechnet. Hat man keine Transportmöglichkeit gibt es jedes Jahr bis 15. März bzw. 15. September (Anmeldefrist siehe Abfuhrterminkalender) die Möglichkeit sich für die Grünschnittentsorgung zum Preis von 45,00 Euro pro begonnener Viertelstunde Ladezeit anzumelden. Der Termin der Abholung wird anschließend schriftlich bekanntgegeben. Für kleinere Mengen kann man sich in den Altstoffsammelzentren zum Preis von 1 Euro einen Papiersack kaufen, in dem man trockenes BIO-Material neben der Bio-Tonne zur Abholung bereit stellen kann. GVU Melk, Wieselburger Straße 2, 3240 Mank Tel.: 02755/2652, Fax: 02755/2086, www.gvumelk.at, gemeindeverband@gvumelk.at

03.04.2013